Unsere Schule

Selbstverwaltung

Verfassungsrechtlich sind die Schulen in freier Trägerschaft – also auch die Waldorfschulen – mit den staatlichen Schulen gleichgestellt. Allerdings haben die Waldorfschulen die hierarchisch organisierte Außenlenkung der staatlichen Schulen durch eine freiheitliche Verfassung ersetzt. Die Selbstverwaltung erfolgt durch Eltern und Lehrer gemeinsam. Die pädagogische Leitung wird von der wöchentlichen Lehrerkonferenz wahrgenommen, an der alle Lehrer gleichberechtigt beteiligt sind. Zur Finanzierung ihrer pädagogischen Aufgaben erhalten die Waldorfschulen staatliche Zuschüsse, die aber die Betriebskosten nur zum Teil decken, zumal an der Waldorfschule auch Unterrichte und Förderungen angeboten werden, die nicht vom Land refinanziert werden. Daher sind Elternbeiträge erforderlich, die bei uns nach Einkommen gestaffelt sind.

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