Die Rudolf-Steiner-Schule Wuppertal erhält öffentliche Gelder nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Die Höhe der öffentlichen Zuwendung beträgt z. Zt. 87% der Summe, die das Land NRW als Schulbetriebskosten anerkennt.
Die fehlenden Mittel müssen durch Beiträge der Eltern zur Trägereigenleistung aufgebracht werden.
Das sind aber nicht nur die rechnerischen 13% der oben benannten Kosten, sondern auch 100% aller Kosten, die darüber hinaus anfallen.
Dazu gehören z. B. die Budgets für waldorfspezifische Unterrichtsfächer.
Die konkreten Beiträge zur Trägereigenleistung werden individuell besprochen und in den Schulvertrag aufgenommen.